Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
hier haben Sie die Möglichkeit, einen Vorschuss auf Ihren Lohn zu beantragen. Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien und Voraussetzungen:
Höchstbetrag: Sie können einen Vorschuss bis maximal 80% des aktuell zu erwartenden Nettolohns beantragen. Anspruchsberechtigung: Kein Anspruch auf Vorschuss besteht bei Arbeitsverhältnissen, die nach dem 20. des Monats beginnen. Kein Anspruch auf Vorschuss besteht im Austrittsmonat. Bearbeitungsgebühr: Für jeden Vorschuss erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00, wie vertraglich vereinbart.
Um einen Vorschuss zu beantragen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular vollständig aus und reichen es rechtzeitig ein. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Felder korrekt ausgefüllt sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Sollten Sie Fragen zum Antrag haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.