Arbeitnehmerüberlassung bedeutet die temporäre Überlassung von Personal an Dritte. Es mag zunächst kompliziert klingen, aber im Grunde ist es nur eine andere Struktur als übliche Anstellungen. Anstatt aus zwei Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) besteht die Konstellation hier aus drei Parteien: dem Arbeitnehmer, dem Personaldienstleister und dem entleihenden Unternehmen.
Der Arbeitnehmer ist beim Personaldienstleister angestellt, wird aber vorübergehend an das entleihende Unternehmen ausgeliehen, um dort Aufgaben oder Projekte zu erfüllen. Während des Einsatzes arbeitet der Arbeitnehmer unter der Anleitung des entleihenden Unternehmens, bleibt jedoch formal beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt.
Der Personaldienstleister, auch Verleiher genannt, agiert als offizieller Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer:innen. Diese sind direkt beim Personaldienstleister angestellt und erhalten ihre Vergütung von ihm. Allerdings werden die Leiharbeitnehmer:innen auf Basis der Personalüberlassung an ein Drittunternehmen, auch Entleiher genannt, verliehen.
Während des Einsatzes arbeiten die Leiharbeitnehmer:innen unter der Anleitung und Aufsicht des entleihenden Unternehmens, um dort Aufgaben oder Projekte zu erfüllen. Sie bleiben jedoch beim Personaldienstleister angestellt. Die Arbeitnehmerüberlassung bietet den Unternehmen die Flexibilität, ihren Personalbedarf kurzfristig zu decken, während die Leiharbeitnehmer:innen die Möglichkeit haben, in verschiedenen Unternehmen tätig zu sein.
Das Drittunternehmen, auch Entleiher genannt, bildet die dritte Variable in der Dreieckskonstellation der Arbeitnehmerüberlassung. Es beschäftigt die Leiharbeitnehmer:innen temporär, stellt ihnen also Arbeit zur Verfügung. Jedoch vergütet es die Leiharbeitnehmer:innen nicht direkt.
Der Personaldienstleister übernimmt die Vergütung der Leiharbeitnehmer:innen und ist somit für ihre Entlohnung verantwortlich.
Das Thema Personalüberlassung ist oft negativ behaftet. Die Vorurteile: Leiharbeitnehmer:innen sind nicht fest angestellt und werden schlechter bezahlt als normale Arbeitnehmer:innen. Diese Annahmen stimmen allerdings nicht, bei einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sind Leiharbeitnehmer:innen fest beim Personaldienstleister angestellt und werden nach Tarifvertrag bezahlt. Dass Personalüberlassung besser als ihr Ruf ist, zeigen die Vorteile für Arbeitnehmer:innen:
Attraktives Gehalt
Zusätzliche Leistungen
Flexibilität
Berufliche Weiterentwicklung
Schneller Einstieg
Einstieg in Unternehmen
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