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Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Subsidiär- oder Drittschuldnerhaftung Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verlassen Sie sich darauf, dass wir die Dynamik der modernen Arbeitswelt verstehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre temporären Personalanforderungen bieten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist dabei für uns selbstverständlich – sie sichert nicht nur eine reibungslose Zusammenarbeit, sondern garantiert auch, dass die Sozialversicherungsbeiträge für unsere überlassenen Arbeitnehmer stets korrekt abgeführt werden.

 

Unsere engagierten Teams kümmern sich um den gesamten Prozess der Arbeitnehmerüberlassung, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit unserem klaren Fokus auf Rechtssicherheit und sozialversicherungsrechtliche Absicherung schaffen wir eine vertrauensvolle Grundlage für eine erfolgreiche Partnerschaft.

Zusammenabeit mit dem Institut für Zahlungssicherheit

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Das unabhängige Institut für Zahlungssicherheit (IZS) überprüft monatlich sämtliche Krankenkassen, denen wir Beitragsnachweise übermitteln, auf eventuelle Beitragsrückstände. Die Auskünfte aller Kassen sind jederzeit einsehbar. Dies gewährleistet maximale Transparenz und Sicherheit bezüglich Ihrer Subsidiärhaftung.

 

Ab sofort bieten wir Ihnen eine noch einfachere und bequemere Lösung. Auf Ihren Wunsch hin sendet Ihnen das IZS monatlich einen Bericht mit allen Prüfungsergebnissen per E-Mail. Dieser Service ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenlos. 

IZS Logo - quer

Das unabhängige Institut für Zahlungssicherheit (IZS) überprüft jeden Monat bei allen Krankenkassen, an die wir Beitragsnachweise abgegeben haben, ob Beitragsrückstände bestehen.