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Erklärung zur Elterneigenschaft

Hinweis
an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur 
Betragserhöhung in der Pflegeversicherung
Reduzierungsmöglichkeit für Arbeitnehmer mit Kindern bis zum 25. Lebenssjahr
Zum 01.07.2023 erfolgt für Eltern mit mehreren Kindern eine Entlastung in der Pflegeversicherung. Arbeitnehmer/-innen mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 % je Kind beim Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Anschließend entfällt der Abschlag für diese Kinder. Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung bleibt in jedem Fall immer gleich bei 1,70%.
Nachweis über Anzahl und Alter der Kinder erforderlich!
Damit der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung in der Abrechnung ab 07.2023 berücksichtigt werden kann, sind Sie verpflichtet dem Arbeitgeber einen Nachweis in geeigneter Form (z. B. Geburtsurkunde) über die Anzahl ihrer Kinder und deren Alter vorzulegen. Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Wir empfehlen daher auch in diesen Fällen uns einen entsprechenden Nachweis zu den Kindern zukommen zu lassen.
Füllen Sie bitte das Formular entsprechend aus und laden Sie eine Foto des
Nachweises Ihrer Elterneigenschaft hoch.

Der Nachweis kann mit einer der folgenden Unterlagen erbracht werden:

 

  • Geburtsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Abstammungsurkunde
  • steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Bestätigung über das Pflegekindschaftsverhältnis durch die zuständige Behörde
  • Adoptionsurkunde